B
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen
AM, A1, A2 und A
- zG max. 3500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
Anhängerregelung
- Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
- Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“)
B96
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger
- zG Anhänger über 750 kg
- zG Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. 4.250 kg
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
BE
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger
- zG Anhänger über 750 kg, aber max. 3.500 kg
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.